Hilfe für Strassenkatzen

Hamm e.V.
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Unsere Satzung

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Name und Sitz des Vereins

1. Der gegründete Verein nennt sich Hilfe für Strassenkatzen Hamm e.V.
2. Der Sitz des Vereins ist Hamm.
3. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm eingetragen.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Ziele und Zweck des Vereins

1.Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Tierschutzarbeit im Sinne des Abschnitts               "Steuerbegünstigte Zwecke "   
2. Für frei lebende, streunende Katzen und Kater werden Futterstellen eingerichtet, um diese herrenlosen
   Tiere mit artgerechtem Futter zu versorgen.
3. Kastrationen von Katzen und Kater werden von unseren Tierärzten durchgeführt, um eine  weitere Ver-
    mehrung einzuschränken.
4. Junge und auch zahme ältere Katzen und Kater werden aufgenommen und unter tierärztlicher Aufsicht in Pflegestellen
    bis zur Vermittlung artgerecht untergebracht.

Mitgliedschaft, der Verein hat

1. Mitglieder
2. Ehrenmitglieder
    Alle Mitglieder sind stimmberechtigt. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Der Antrag-
    steller ist Mitglied wenn der Vorstand dem Antragsteller die Mitgliedkarte aushändigt.
    Der Vorstand kann einen Antrag auf Mitgliedschaft ohne Begründung ablehnen.
    Ehrenmitglieder ernennt nur der gesamte Vorstand einstimmig.

Ende der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod.
2. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, der Austritt kann nur zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres durch
    eine schriftliche Kündigung erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss. Der Ausschluss erfolgt, wenn ein Mitglied gegen die Satzung oder
    gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung verstößt. Der Ausschluss erfolgt ebenfalls, wenn ein Mitglied
    das Ansehen des Vereins oder seiner Organe in der Öffentlichkeit schädigt. Der Ausschluss erfolgt bei Nicht-
    zahlung des Beitrages nach erfolgloser Mahnung.

Rechte der Mitglieder

1. Die Mitglieder sind berechtigt alle Einrichtungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.

Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitglieder verpflichten sich, ehrenamtlich für die Ziele und Belange des Vereins  einzusstehen.

Beiträge, Schutzgebühr, Patenschaften

1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Die Mittel  des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
3. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhält-
    mäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Zur Deckung der Kosten und zur Erreichung der Vereinsziele wird ein Jahresbeitrag erhoben.
6. Bei Abgabe von Katzen und Kater ist vom Übernehmer eine Schutzgebühr zu zahlen.
7. Für nicht vermittelbare Tiere sollen Tierpaten gefunden werden, welche einen monatlichen Beitrag leisten.
8. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge, der Schutzgebühr sowie den Patenschaftbeitrag entscheidet die
   Mitgliederversammlung jährlich neu.
9. Alle Einnahmen werden zur Erreichung der Vereinsziele verwendet.
10. Anfallende Kosten werden nur gegen Vorlage der Einzelnachweise(Quittungsbelege) erstattet. 

Organe des Vereins

1. der Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der 1.Vorsitzende, der 2.Vorsitzende sowie der Kassenwart-
    Schriftführer. Der Verein wird durch jeweils zwei von ihnen gemeinschaftlich vertreten.

2. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vier
    Wochen eingeladen. Sie hat jährlich jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres statt zu finden.
3. Die Mitgliederversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig.
4. Eine einfache Mehrheit führt zur Entscheidung.
5. Satzungsänderungen sind möglich, sie bedürfen jedoch einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Wahlen des Vorstandes

1. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die stimmberechtigten Mitglieder mit einfacher Mehrheit gewählt.

Wahl der Revisoren

1. Es sollen zwei Revisoren gewählt werden. Diese dürfen jedoch nicht dem Vorstand angehören.

Ordentliche Mitgliederversammlung

1. Der Vorstand ist verpflichtet, jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres mit einer Ladungsfrist von vier Wochen
    eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Tagesordnung ist Jahresbericht des Vorstandes,
    Prüfbericht der Revisoren, Entlastung des Vorstandes, Neuwahlen des Vorstandes in jedem dritten Jahr. Neu-
    wahlen der Revisoren in jedem zweiten Jahr, Verschiedenes.

Außerordentliche Mitgliederversammlung

1. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn
    eindrittel der Mitglieder dieses unter Angabe des Zweckes und der Gründe schriftlich verlangt. In diesem Fall
    ist sie unter Bekanntgabe der Tagesordnung in einer Frist von drei Wochen schriftlich einzuberufen.

Haftung des Vereins

1. Der Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen.
2, Die Haftung, die durch einzelne Mitglieder entsteht, ist ausgeschlossen.
3. Der Gerichtsstand ist Sitz des Vereins.

Auflösung des Vereins

1. Einen Antrag auf Auflösung des Vereins muss dem Vorstand in schriftlicher Form eingereicht werden.
2. Dieser Antrag muss von der Hälfte der Mitglieder unterschrieben sein.
3. Einen Auflösungsbeschluss verlangt die Anwesenheit und Zustimmung von zweidrittel der Mitglieder.
4. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen gemeinützigen Zwecks fällt
   das Vermögen an den Tierschutzverein Ahlen e.V., Tönnishäuschen 33, der es ausschließlich und unmittel-
   bar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Besondere Regelung

1. Sollte infolge einer Auflage des Registergerichts oder einer anderen Behörde eine Satzungsänderung
    erforderlich sein, ist der Vorstand i.S.d. § BGB befugt, diese Satzungsänderung vorzunehmen und zu
    beschließen. Er hat in der nächsten Mitgliederversammlung darüber Bericht zu geben.

Hamm, den 19.Januar 2008

gezeichnet die Gründungsmitglieder    

 

  

 

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